(1) Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger und Empfängerinnen von. 1. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des § 25 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, 2. Leistungen für Auszubildende nach § 27 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die als Zuschuss erbracht . Achtung Wohngeld! Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sind einzustellen, wenn durch den Bezug einer vorrangigen Sozialleistung (wie z.B. Wohngeld) die Hilfebedürftigkeit überwunden werden kann.
Empfänger von Wohngeld beziehungsweise KiZ können durch die Inanspruchnahme dieser vorrangigen Leistungen ihre Hilfebedürftigkeit vermeiden. Im Monat der Bevorratung mit Heizmaterial kann der Bedarf jedoch nicht mit KiZ bzw. Wohngeld gedeckt werden. Wie ist mit den genannten Fällen umzugehen? Januar gibt es mit dem „Wohngeld Plus“-Gesetz höhere Sätze beim Wohngeld und der Kreis der Berechtigten wird größer. Der Wohngeldbetrag erhöht sich voraussichtlich um durchschnittlich rund Euro pro Monat.